Unsere Kanzlei anbietet rechtliche Dienstleistungen in erste Reihe auf Basis eines Stundensatzes.
In diesem Fall vorgängig informieren wir unsere Klienten über die voraussichtliche Zeitdauer, die unsere Arbeit in Anspruch nehmen wird. Die Klienten sollen gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrages Anzahlung aus dem Arbeitsentgelt zahlen, dessen Betrag wird abhängig der Tätigkeit festgestellt.


Im Falle von Prozessen mit großem Streitwert betragt ein Teil unsres Honorars oder besteht es in einer Konstruktion von absprechende fix Betrag + Erfolgshonorar.


Das Arbeitsentgelt der Immobiliengeschäfte wird auf der Basis der Wert der Immobilien bestimmen.


Die während der Erfüllung unseres Auftrags auffallenden Kosten (z. B. Stempelmarken, in- und ausländische Reisekosten, usw.) sollen während der zeit der Tätigkeit bezahlen.


Unsere Dienstleistungen können auch in einer Konstruktion von Pauschalvertrag in Anspruch nehmen.


In dem Fall von Beratschlagung soll einen Stundensatz zur Beratung zahlen, die betrifft die völlige Erledigung der Sache nicht, und deren Betrag wird während der Anmeldung bestimmen.